Gartenstraße 5
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Wilhelmsplatz 11
70183 Stuttgart

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Für Ärzte

Was bieten die ZAR?

Die ZAR bieten eine ganztägig ambulante Rehabilitation mit folgenden Vorteilen für die Patienten:

  • hohe Therapiedichte in multiprofessionell koordinierter Teamarbeit
  • für Patienten wohnortnahe Maßnahmen zur Alltagsbewältigung, Sozial- und Hilfsmittelberatung
  • Wiedereingliederung unter therapeutischer Betreuung verkürzt stationäre Maßnahmen und vermeidet „Drehtür-Medizin“
  • keine Tages-Zuzahlung für DRV-Patienten; Haushalthilfe bei Kindern möglich
  • belastet nicht das Heilmittel-Budget des niedergelassenen Arztes

Voraussetzungen

Der Patient ist mit oder ohne Hilfsmittel mobil, kontinent und belastbar für vier Stunden. Weitere Bedingungen sind Rehabilitation, Kooperationsbereitschaft (nicht dement) und die häusliche Versorgung ist über Nacht und am Wochenende gesichert.

Die Patienten bleiben, abgesehen von der rehabilitativen Betreuung, ambulante Patienten ihrer behandelnden Ärzte.

Kostenträger

Bei berufsfähigen Patienten gehen die Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung: DRV Bund, DRV Bundesländer.

Bei Rentnern werden Anträge an die Krankenversicherung mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherer beziehungsweise der Berufsgenossenschaften gestellt.

Der Weg der Patienten ins ZAR

  • Anschlussbehandlung (AHB) nach stationärer Maßnahme
  • Nachsorge nach vorheriger Rehabilitation (IRENA) auf Empfehlung des Rehabilitationsarztes
  • Ambulant:
    • Antrag berufsfähiger Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung zu Lasten der Rentenversicherung
    • oder zu Lasten der Krankenversicherung mit formalem Antrag an die Krankenkassen
    • bei Privatkassen wird ein Antrag des Patienten mit formloser ärztlicher Bescheinigung benötigt

 

  • Außerdem möglich: herkömmliche Verordnung von Leistungen auf Heilmittelrezept für Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie (je nach Angebot des jeweiligen ZAR)